Digitale Gewalt in (Ex-)Beziehungen
Kennt die Tatperson die betroffene Person persönlich, sind die Dynamiken andere als bei fremden Täter:innen. Rein technische Massnahmen greifen darum oft zu kurz. Im schlimmsten Fall verschärfen sie die Lage und bringen die betroffene Person in Gefahr.
Wichtig: zuerst die Situation einschätzen
Digitale Gewalt in Beziehungen ist in erster Linie ein Beziehungsproblem und kein technisches Problem. Unüberlegte technische Schritte können die Lage gefährlicher machen – etwa dann, wenn die Tatperson bemerkt, dass ihre Überwachung aufgeflogen ist.
Deshalb gilt: Zuerst eine Opferberatungsstelle kontaktieren und gemeinsam klären, welche Schritte sicher sind. Dies ist auch wichtig für die Beweissammlung, damit daran gedacht wird, Screenshots, etc. zu machen, bevor Verbindungen getrennt oder Inhalte gelöscht werden.
- 117 Polizei: Bei akuter Gefahr oder bedrohlichen Situationen
- 144 Rettungsdienst: Bei medizinischen Notfällen
- 142 Opferhilfe-Nummer: Für Betroffene von Gewalt, schweizweit 24/7 (kostenlos, anonym)
- 143: Die Dargebotene Hand
Frauenhäuser bieten telefonische Beratungen und Auskünfte an, viele sind 24/7 erreichbar. Sie stehen bei persönlichen, rechtlichen, gesundheitlichen und finanziellen Fragen zur Seite.
Digitale Überwachung und Kontrolle
Standortüberwachung und Kontrolle
Geolokalisierung oder auch Standortüberwachung gehört zu den häufigsten Formen digitaler Beziehungsgewalt. Tatpersonen setzen unterschiedliche Technologien (Geräte, Konten, Tracker) ein, um den Aufenthaltsort und die Aktivitäten Betroffener heimlich zu verfolgen, meist ohne jede technische Komplexität. Viele dieser Mittel sind Teil des Alltags und fallen deshalb lange nicht auf.
Besonders schwierig ist die Situation nach einer Trennung: Die Überwachung kann andauern, und oft ist unklar, über welche Geräte oder Konten die Kontrolle weiterbesteht. Flüchtet eine Frau in ein Frauenhaus, kann dessen Standort dadurch bekannt werden. Das gefährdet nicht nur sie selbst, sondern alle Bewohnerinnen und ihre Kinder.
Verbundene Konten (Cloud, Apps)
Oft sind es keine komplexen Überwachungstechnologien, die zum Einsatz kommen. Häufig reichen alltägliche Zugänge wie geteilte Passwörter, gemeinsame Konten, geteilte Geräte oder Familien-Apps wie «Wo ist?» oder Google Family Link. Gerade weil diese Mittel harmlos wirken und oft schon während der Beziehung eingerichtet wurden, bleibt die Überwachung lange unbemerkt.
Social Media
Ob durch versteckte Standortdaten in Fotos, Live-Standort-Sharing oder erkennbare Hintergründe in Stories: Soziale Medien verraten mehr über den Aufenthaltsort einer Person, als vielen bewusst ist. Auch Kinder sind betroffen – über öffentliche Profile oder Fotos mit erkennbaren Standorthinweisen können Tatpersonen ihren Aufenthaltsort ermitteln.
Tracker
Ob GPS-Tracker im Auto, im Gepäck oder als getarnter Gegenstand, kleine Bluetooth-Tracker wie AirTags in einer Tasche oder Standort-Apps auf dem Handy: Physische Tracker ermöglichen es, den Aufenthaltsort einer Person heimlich und in Echtzeit zu verfolgen. Auch Kinder sind betroffen – ein unauffällig platzierter Tracker im Rucksack oder an der Kleidung reicht, damit Tatpersonen ihre Aufenthaltsorte und Bewegungen nachverfolgen können.
Stalkerware
Stalkerware (auch Spyware oder Spouseware genannt) ist Software, die heimlich auf dem Gerät einer anderen Person installiert wird. Sie ermöglicht Zugriff auf Nachrichten, Anrufe, E-Mails, Fotos und den Standort, teils auch auf Kamera und Mikrofon. Im App-Menü taucht sie in der Regel nicht auf und bleibt so unsichtbar. Damit die Software installiert werden kann, braucht die Tatperson lediglich Zugriff auf den Code des Geräts und ca. 30 Minuten Zeit, um diese zu installieren.
Smart-Home-Geräte
Smarte Lautsprecher, Staubsaugerroboter, smarte Türschlösser oder Babyphones: die Anwendungsbereiche sind vielfältig, das Missbrauchsrisiko ist hoch. Solche Geräte können genutzt werden, um jemanden zu überwachen, zu kontrollieren und unter Druck zu setzen, vor allem im Kontext von (Ex-)Beziehungsgewalt. Der Missbrauch ist oft schwer zu erkennen, weil die Geräte täglich genutzt werden.
Auswirkungen auf Betroffene
Die Folgen sind für Betroffene real und oft schwerwiegend, darunter gehören etwa:
- Angst- und Schlafstörungen
- Depression
- Chronische Erschöpfungszustände
- Panikattacken und extremer Stress
- Sozialer Rückzug
Viele Betroffene leben in ständiger Anspannung und können nicht abschalten. Trotzdem fehlt es oft an Verständnis für die tatsächliche Bedrohung und Belastung. Nicht selten kommt es zudem zu einer Täter-Opfer-Umkehr, bei der den Betroffenen eine Mitschuld zugeschrieben wird. Aussagen wie «Wieso hast du dieses Foto online gestellt?» oder «Wieso hast du dein Passwort geteilt?» sind weit verbreitet. Dabei gilt: Die Schuld liegt immer bei der Tatperson, nie beim Opfer.
Rechtslage Schweiz
Die wichtigste Strafnorm ist: Art. 181b StGB – Stalking (in Kraft seit 1.1.2026)
Weitere mögliche Straftatbestände:
- schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB)
- einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB)
- unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB)
- unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
- Verletzung des Schriftgeheimnisses (Art. 179 StGB)
- Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche (Art. 179bis StGB)
- unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen (Art. 179ter StGB)
- Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB)
- Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies StGB)
- unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
Wichtige Tools
Sowohl iPhone als auch Android bieten integrierte Sicherheitsfunktionen. Das Kappen von Verbindungen soll aber immer zuerst mit einer Beratungsstelle besprochen werden:
- Apples Safety Check (Einstellungen › Datenschutz & Sicherheit) hilft, auf einen Blick zu prüfen und zurückzusetzen, wer Zugriff auf Standort, Konten und geteilte Daten hat.
- Auch bei Android lässt sich über den Sicherheitscheck überprüfen, welche Geräte und Apps Zugriff haben.
- Gegen unerwünschte Bluetooth-Tracker hilft die kostenlose App AirGuard, die die Umgebung nach mitreisenden Trackern wie AirTags absucht und warnt, wenn ein fremdes Gerät der eigenen Bewegung folgt.
- Grundlegend wichtig sind zudem einfache Schritte digitaler Hygiene: starke, individuelle Passwörter, aktivierte Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmässige System-Updates (kann kommerzielle Stalkerware entfernen), das Prüfen von Standort- und App-Berechtigungen, das Deinstallieren unbekannter Apps, sowie ein bewusster Blick darauf, welche Geräte und Konten miteinander verknüpft sind.
Unerwünschte und wiederholte Kontaktaufnahme
Belästigung
Digitale Belästigung, also unerwünschte und wiederholte Kontaktaufnahme (auch Stalking oder Cyberstalking), bezeichnet das massenhafte Versenden von Nachrichten, auch nachdem der Kontakt abgebrochen wurde. Dies kann gleichzeitig über SMS, WhatsApp, Telegram, private Nachrichten auf Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen, per E-Mail oder durch Anrufe geschehen. Die Inhalte können banal sein, aber auch Beleidigungen und Drohungen beinhalten (siehe nächster Abschnitt).
Auch öffentliche Kommentare unter Social-Media-Beiträgen oder Markierungen können Teil dieser Strategie sein. Zudem kann sich die Belästigung auch gegen das Umfeld der betroffenen Person richten.
Die Grenze zwischen digitaler und physischer Belästigung ist oft fliessend: Digitale Kontaktaufnahmen gehen häufig mit Stalking im realen Leben einher, etwa wenn die betroffene Person vor ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz aufgesucht wird.
Betroffene können beim Gericht Schutzmassnahmen beantragen, beispielsweise ein Kontakt- oder Annäherungsverbot.
Auswirkungen auf Betroffene
Die Flut von Nachrichten und Anrufen ist für Betroffene enorm belastend: Der ständige Strom an Kontaktversuchen erzeugt Anspannung, Angst und das Gefühl, nie wirklich zur Ruhe zu kommen. Besonders schwierig wird es, wenn ein vollständiger Rückzug nicht möglich ist. Wer gemeinsame Kinder mit der Tatperson hat, muss oft erreichbar bleiben – etwa zur Absprache von Betreuung oder Übergaben – und kann Nummer oder Konten nicht einfach wechseln, ohne wichtige Verbindungen zu Schulen, Ärzt:innen oder dem sozialen Umfeld zu verlieren.
Rechtslage Schweiz
Mögliche Straftatbestände:
- üble Nachrede (Art. 173 StGB)
- Verleumdung (Art. 174 StGB)
- Beschimpfung (Art. 177 StGB)
- unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen (Art. 179ter StGB)
- Drohung (Art. 180 StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
- Stalking (Art. 181b StGB)
- je nach Fall Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
Wichtige Schritte
- Hilfe bei einer Opferberatungsstelle holen.
- Blockieren: Die Person auf allen Plattformen und Geräten blockieren. Nicht auf die Nachrichten reagieren, denn jede Antwort kann als Anlass für weiteren Kontakt dienen.
- Melden: Die Belästigung bei der jeweiligen Plattform melden, damit Profile oder Inhalte überprüft und gegebenenfalls entfernt werden.
- Dokumentieren: Alles mit Screenshots festhalten, mit Datum, Uhrzeit, Plattform, URL und Absender, soweit sichtbar. Die Beweise sicher auf Safe withyou speichern. Sie können später wichtig sein, etwa bei der Polizei oder vor Gericht.
- Soziales Umfeld einbeziehen: Das Gespräch mit Familie und Freund:innen kann entlasten. Betroffene sollen wissen, dass sie mit der Situation nicht allein sind.
Beleidigungen und Drohungen
Die Situation in (Ex-)Beziehungen
Digitale Gewalt in Beziehungen zeigt sich auch in Form von herabwürdigenden, beleidigenden oder hasserfüllten Nachrichten: über Chats, Kommentare, Sprachnachrichten oder soziale Medien. Die Tatperson kennt ihr Gegenüber genau und weiss, welche Worte am meisten verletzen: gezielte Abwertungen des Aussehens, der Persönlichkeit oder der Rolle als Elternteil, wiederholte Beschimpfungen oder öffentliche Blossstellungen vor gemeinsamen Kontakten. Häufig verschwimmt dabei die Grenze zwischen Beleidigung, Drohung und Manipulation. Beleidigungen und Drohungen sind auch oft Teil der unerwünschten und wiederholten Kontaktaufnahme.
Auswirkungen auf Betroffene
Solche Angriffe zielen darauf ab, das Selbstwertgefühl der betroffenen Person systematisch zu untergraben und sie zu isolieren. Wiederholte Abwertungen lassen Betroffene an sich selbst zweifeln, während Drohungen, etwa intime Bilder zu veröffentlichen oder die Kinder wegzunehmen, ein Klima ständiger Angst erzeugen. Digital können solche Nachrichten rund um die Uhr eintreffen, wodurch kaum noch sichere Rückzugsorte bleiben. Viele Betroffene ziehen sich zurück und schweigen, was ihre Isolation weiter vertieft. Die Folgen wie Angstzustände, Schlafstörungen oder Depressionen können ebenso schwer wiegen wie bei körperlicher Gewalt.
Rechtslage Schweiz
Mögliche Straftatbestände:
- Ehrverletzung, Art. 173 ff.
- Üble Nachrede, Art. 173 StGB
- Verleumdung, Art. 174 StGB
- Beschimpfung, Art. 177 StGB:
- Nötigung Art. 181 StGB
- Drohung Art. 180 StGB
- Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
- Stalking, Art. 181b StGB
Mögliche Schritte
- Beweise sichern: Systematisch dokumentieren: Screenshots von Nachrichten, Kommentaren oder Profilen, dazu die URL, den Konto- bzw. Profilnamen sowie Datum und Uhrzeit. Am besten die Beweise zusätzlich extern speichern, zum Beispiel auf Safe withyou, dem Online-Speicher für Beweismittel von häuslicher Gewalt und Stalking.
- Inhalte melden: Beleidigende oder bedrohliche Inhalte direkt bei der jeweiligen Plattform melden und – wo möglich – die betreffende Person blockieren. Viele Plattformen bieten dafür eigene Meldefunktionen.
- Unterstützung holen: Sich nicht allein damit auseinandersetzen: eine Opferberatungsstelle kann rechtlich und emotional unterstützen und die weiteren Schritte einordnen. Auch das Einbeziehen des sozialen Umfelds (Freunde, Familie, Vertrauenspersonen) hilft, die Belastung zu teilen und nicht isoliert zu bleiben.
- Anzeige bei der Polizei: Je nach Inhalt können Beleidigungen, Drohungen, Nötigung oder Stalking strafbar sein. Betroffene können bei der Polizei Anzeige erstatten. Die gesicherten Beweise (Screenshots, URLs, Konto, Datum und Uhrzeit) sind dabei eine wichtige Grundlage. Für die Beratung im Vorfeld und die Einordnung der Erfolgsaussichten kann es hilfreich sein, sich vorab an eine Opferberatungsstelle zu wenden.
Bildbasierte sexualisierte Gewalt
Bildbasierte sexualisierte Gewalt in (Ex-)Beziehungen
Diese Gewaltform bezeichnet das nicht-einvernehmliche Erstellen, Verbreiten oder Manipulieren intimer oder sexualisierter Bilder und Videos. Betroffen sind sowohl echte Aufnahmen – etwa heimlich oder einst einvernehmlich entstandene Bilder – als auch künstlich erzeugte Darstellungen wie Deepfakes, bei denen das Gesicht einer Person täuschend echt in sexualisiertes Material montiert wird. Mit frei verfügbaren KI-Werkzeugen lassen sich solche Fälschungen heute schnell und ohne technisches Vorwissen erstellen, was diese Form der Gewalt zusätzlich verschärft. Gemeinsam ist allen Varianten, dass die Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person verwendet werden und dass sie sich im Netz rasant verbreiten und nur schwer wieder entfernen lassen.
Auswirkungen auf Betroffene
Bildbasierte sexualisierte Gewalt zieht für Betroffene schwere und oft langanhaltende Folgen nach sich: Angstzustände, Depressionen und posttraumatische Belastungen, begleitet von tiefer Scham und Selbstvorwürfen, in besonders schweren Fällen bis zu Suizidgedanken. Weil einmal verbreitete Bilder jederzeit wieder auftauchen können, bleibt die Bedrohung dauerhaft präsent und das Gefühl, die Kontrolle über den eigenen Körper und das eigene Bild verloren zu haben. Hinzu kommen sozialer Rückzug, Rufschädigung und berufliche Nachteile bis hin zum Jobverlust.
Rechtslage Schweiz
Mögliche Straftatbestände
- Ehrverletzungsdelikte (Art. 173–177 StGB)
- Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB)
- unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies StGB)
- Identitätsmissbrauch (Art. 179decies StGB)
- Drohung (Art. 180 StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
- unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten (Art. 197a StGB)
- bei minderjährigen Betroffenen zusätzlich: sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) und Pornografie (Art. 197 StGB)
Wichtige Schritte
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt kann stark belasten, egal ob die Inhalte echt oder KI-generiert sind. Daher ist es wichtig, dass Betroffene professionelle Unterstützung erhalten.
- Inhalte sichern: Zuerst sollte der Vorfall so detailliert wie möglich dokumentiert werden. Das ist wichtig fürs Melden bei Plattformen und rechtliche Schritte. Achtung beim Herunterladen von sexualisierten Inhalten von Minderjährigen (dies kann strafbar sein).
- Nicht weiterverbreiten: Die Inhalte nicht teilen oder kommentieren, da solche Interaktionen die Sichtbarkeit und Verbreitung weiter erhöhen können. Achtung beim Weiterleiten von sexualisierten Inhalten von Minderjährigen (dies kann strafbar sein).
- Bei Plattformen melden: Inhalte über die Melde-Tools der betreffenden Plattform so schnell wie möglich melden (z.B. Instagram, TikTok, Facebook). Auch Suchmaschinen wie Google haben Meldemöglichkeiten.
- Spezialisierte Plattformen einbeziehen: Intime oder sexualisierte Inhalte melden: Minderjährige: clickandstop.ch, fedpol oder takeitdown.ncmec.org. Erwachsene: stopncii.org. Diese Plattformen unterstützen dabei, die Verbreitung auch bereits bei der Androhung der Veröffentlichung zu stoppen. Achtung bei sexualisierten Inhalten von Minderjährigen (Herunterladen kann strafbar sein).
- Polizei einschalten: Fälle bei der Polizei melden und eine Anzeige erstatten. Dafür ist es wichtig, vorher Beweise zu sammeln.
Finanzielle Gewalt
Neue Wege der finanziellen Kontrolle
Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Technologien hat auch die finanzielle Gewalt neue Formen angenommen. Sie ermöglicht es der Tatperson, die Finanzen der betroffenen Person auf bisher unbekannte und oft verdeckte Weise zu überwachen und zu steuern.
Über Stalkerware oder gemeinsam genutzte Finanz- und Banking-Apps lassen sich Ausgaben nachverfolgen und der Zugriff auf Konten einschränken. Dies mit dem Ziel, die betroffene Person in die finanzielle Abhängigkeit zu drängen.
Der Online-Zugang eröffnet weitere Möglichkeiten des Missbrauchs. Verbreitet ist die Kontrolle über Sozialleistungen und digitale Zahlungen: Gelder werden umgeleitet, um die betroffene Person finanziell zu kontrollieren.
Auswirkungen auf Betroffene
Für Betroffene entsteht dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit, die einen Ausstieg aus der Beziehung stark erschwert: Ohne eigenes Einkommen oder mit angehäuften Schulden fehlen oft die Mittel für eine eigene Wohnung oder rechtliche Schritte. Diese Abhängigkeit wird gezielt eingesetzt, um Kontrolle auszuüben, begleitet von Scham, Stress und dem Gefühl, die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren.
Rechtslage Schweiz
Mögliche Straftatbestände:
- unrechtmässige Aneignung (Art. 137 StGB)
- Veruntreuung (Art. 138 StGB)
- Betrug (Art. 146 StGB)
- Erpressung (Art. 156 StGB)
- Identitätsmissbrauch (Art. 179decies StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
- Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB)
- Urkundenfälschung (Art. 251 StGB)
Wichtige Schritte
- Der beste Schutz vor finanzieller Gewalt ist ein eigenes Konto, welches ausschliesslich auf den eigenen Namen lautet.
- Transaktionsmeldungen im Online-Banking aktivieren (unter «Benachrichtigungen» oder «Sicherheitsmeldungen»), um Kontoaktivitäten in Echtzeit zu verfolgen.
- Kontoauszüge regelmässig auf unbekannte oder verdächtige Buchungen prüfen.
- Bei Unregelmässigkeiten den Kundendienst der Bank kontaktieren. Viele Banken bieten spezialisierte Unterstützung und sichere Anlaufstellen für Betroffene finanzieller Gewalt.